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Regelerweiterung zum Thema "Marschallwahl" (RW 3.3)
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Geisha
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Regelerweiterung zum Thema "Marschallwahl" (RW 3.3)

Beitragvon Geisha » 13. September 2022 19:41


Die folgende Regelerweiterung wurde von der A4 und A2 gemeinsam beschlossen, der amtierende Marschall hat seine Zustimmung erteilt.



Besonderheiten der Marschallwahl

Wenn nur ein Kandidat zur Wahl kandidiert, wird dieser ohne weiteres Wahlverfahren zum Sieger erklärt und von der A2 in den Rang des Marschalls erhoben.

Wenn kein Kandidat zur Wahl antritt, wird die A1 durch einen Kommandanten-Rat, bestehend aus allen amtierenden Kommandanten, besetzt. Entscheidungen in diesem Zeitraum werden durch einfache Mehrheitsentscheidung dieses Rates getroffen. Dieser Rat führt das Rollenspiel so lange, bis sich ein Kandidat für das Amt des Marschalls findet.

In diesem Fall wird ab diesem Zeitpunkt das reguläre Wahlverfahren durch die A2 aufgenommen.

"Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden." (- Japanische Weisheit)

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